1. Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 31.01.2023 (
In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 17.02.2021 (
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Kindesmutter. Im Übrigen verbleibt es bei der Kostenentscheidung der 1. Instanz.
3. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
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