Artikel 3 HÜIA

Fassung vom: 29.05.1993
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 29.05.1993

Artikel 3 HÜIA Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993

Artikel 3

HÜIA ( Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 )

Das Übereinkommen ist nicht mehr anzuwenden, wenn die in Artikel 17 Buchstabe c vorgesehenen Zustimmungen nicht erteilt wurden, bevor das Kind das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.