Artikel 11 EU/1259/2010
FNA: 400-02-03
Fassung vom: 20.12.2010
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 20.12.2010

Artikel 11 EU/1259/2010 Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 11 Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

EU/1259/2010 ( Rom-III-Verordnung )

Unter dem nach dieser Verordnung anzuwendenden Recht eines Staates sind die in diesem Staat geltenden Rechtsnormen unter Ausschluss derjenigen des Internationalen Privatrechts zu verstehen.