1. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 8. März 2024 wird zurückgewiesen.
2. Der Geschäftswert wird auf 7.500,00 € festgesetzt.
Der Antragsteller, ein Berufsbetreuer, wendet sich mit seinem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen seine Einstufung in die Vergütungsstufe B der Anlage zu § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG).
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