Streitig ist ein Anspruch auf Kindergeld für den Zeitraum Mai bis November 2006.
Die Klägerin ist brasilianische Staatsangehörige. Sie reiste erstmalig am 10.12.2003 in die Bundesrepublik Deutschland ein. Nach Überschreiten einer dreimonatigen Aufenthaltsdauer reiste die Klägerin auf entsprechende Aufforderung der Ausländerbehörde der Stadt "W-Stadt" am 26.03.2004 wieder aus.
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