1. Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss der Familienrichterin des Amtsgerichts Göppingen - Familiengericht - vom 1. Dezember 2008, Az. 10 F 1031/07, wird zurückgewiesen.
2. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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