Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hagen vom 9.9.2008 abgeändert.
Der Festsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hagen vom 11.7.2008 wird dahingehend abgeändert, dass die an die Beteiligten zu 1) aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung auf 371,88 € festgesetzt wird.
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