Unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde wird auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 4. November 2009 -
Die Verfahren AG Bonn
Der Antrag der Beteiligten zu 2) auf Aussetzung des Umgangsrechts des Beteiligten zu 1) mit C. wird abgewiesen.
3.Dem Beteiligten zu 1) wird das Recht auf einen begleiteten Umgang mit C. eingeräumt.
4.Der Umgang soll von der Verfahrenspflegerin des Kindes, T. begleitet werden. Diese wird als Umgangspflegerin bestellt.
Insoweit wird der Beteiligten zu 2.) die elterliche Sorge entzogen und auf die Verfahrenspflegerin als Ergänzungsvormund übertragen.
Der Umgang soll alle 14 Tage in P. stattfinden.
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