LG Kaiserslautern, vom 20.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 292/02
AG Kaiserslautern, vom 28.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen XVII 601/0228
Anfechtung der Aufhebung der Anordnung von Sonderernährung nach Bestellung eines Betreuers
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.02.2003 - Aktenzeichen 3 W 17/03
DRsp Nr. 2004/3949
Anfechtung der Aufhebung der Anordnung von Sonderernährung nach Bestellung eines Betreuers
»Eine vom Vormundschaftsgericht getroffene Eilmaßnahme nach § 1846BGB (hier: Anordnung von Sondenernährung) wird durch die zeitlich nachfolgende Bestellung eines Betreuers für die Gesundheitsfürsorge des Betroffenen verfahrensmäßig überholt. Hebt das Beschwerdegericht die Anordnung deshalb auf, so besteht für eine dagegen gerichtete weitere Beschwerde des Verfahrenspflegers mit dem Ziel der Wiederherstellung der Eilmaßnahme kein Rechtsschutzbedürfnis.«