I. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Frankenthal (Pfalz) vom 15. Dezember 2021 in der Fassung der weiteren Beschlüsse des Familiengerichts vom 7. November 2022 und 24. November 2022 dahin abgeändert, dass der Antragsgegner auf die Kosten der Verfahrensführung Raten in Höhe von monatlich 64 €, zahlbar am 1. eines Monats, erstmals am 1. Februar 2023 an die Landesjustizkasse zu zahlen hat.
II. Die vom Antragsgegner zu tragende Festgebühr nach Nr. 1912 FamGKG wird auf die Hälfte ermäßigt.
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