§ 2021 BGB
FNA: 400-2
Fassung vom: 02.01.2002
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen, BGBl. I Nr. 212 vom 24.06.2024

§ 2021 BGB Herausgabepflicht nach Bereicherungsgrundsätzen

§ 2021 Herausgabepflicht nach Bereicherungsgrundsätzen

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

Soweit der Erbschaftsbesitzer zur Herausgabe außerstande ist, bestimmt sich seine Verpflichtung nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung.