FG Brandenburg - Beschluss vom 08.03.2006 (4 V 43/06)
Für den Antragsteller wurde zum 21.02.2002 ein Kraftfahrzeug der Marke Ford Ranger mit dem amtlichen Kennzeichen OSL-AO 396 zum Straßenverkehr zugelassen. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen sogenannten Pickup [...]