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AG Günzburg - Urteil vom 25.04.1996 (1 C 1121/95)

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche Straftat, Körperverletzung

Die Klägerin kann von dem Beklagten die Zahlung eines Schmerzensgeldes verlangen, weil sie den Beweis geführt hat, dass der Beklagte sie vorsätzlich und rechtswidrig körperlich verletzt hat (§§ 823, 847 BGB). Aufgrund [...]