AG Saarbrücken - Urteil vom 01.08.1994 (42 C 302/94)
Hinweis: Nach Angaben des Klägers hat die Wiederherstellung des zerstörten Aufklebers immerhin 485 DM gekostet; ein im ersten Blick naheliegender Schluß auf eine prozeßunwürdige Bagatelle ist also keineswegs [...]