ViBrAM-Verfahren

Autor: Christian Sitter

Umsetzung des ViBrAM-Verfahrens

Beim ViBrAM-Verfahren werden zwei digitale Videokameras eingesetzt. Eine dieser Kameras, die sogenannte Messkamera, wird auf einer quer über die zu überwachende Fahrbahn verlaufende Brücke postiert und auf den fest eingerichteten Messbereich ausgerichtet. In diesem Messbereich sind an den Fahrbahnrändern drei Messlinien markiert, welche zueinander einen vorgesehenen Längsabstand von 50 m aufweisen. Der Messbeamte kann über einen Monitor die jeweilig Verkehrssituation beobachten und beim Verdacht einer unzulässig hohen Fahrgeschwindigkeit oder eines zu geringen Abstands die Aufzeichnung eines digitalen Beweisvideos starten. Die zweite unterhalb der Brücke ausgerichtete Videokamera dient ausschließlich zur Dokumentation des Fahrers des überwachten Fahrzeuges und des betreffenden Kennzeichens. Die Zuschaltung dieser Identkamera wird bei Bedarf manuell vom Messbeamten vorgenommen.

In das System der Messkamera ist eine geeichte Video-Stoppuhr integriert, deren Daten permanent in die einzeln generierten Videobilder eingeblendet werden.

Möglichkeit der Auswertung

Es können durch die Auswahl von Standbildern kinematische Analysen vorgenommen werden, da bekannte Wegstrecken anhand der festen Markierungen auf der Fahrbahn gegeben sind und die Zeitbeziehungen aus den eingeblendeten Zeitabständen der Video-Stoppuhr resultieren.