Herrn/Frau
Name
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Unfall vom
Sehr geehrte...,
nach bisherigen Erkenntnissen werden die Reparaturkosten voraussichtlich zwei Drittel des vor dem Unfall vorhandenen Wiederbeschaffungswertes Ihres Fahrzeugs übersteigen. Damit haben Sie nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung das Recht, den Leasingvertrag außerordentlich zu kündigen, und zwar auch dann, wenn dieser eine solche Kündigung nicht vorsehen oder sogar ausschließen sollte. Aus dem gleichen Grund ist Ihnen nach einer anderweitigen, obergerichtlichen Rechtsprechung die Möglichkeit eröffnet, auch gegenüber dem ersatzpflichtigen Haftpflichtversicherer auf der Basis einer Ersatzwagenbeschaffung - anstatt auf Basis einer Reparaturdurchführung - den Fahrzeugschaden abzurechnen. Bitte prüfen und entscheiden Sie umgehend, ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|