Name der
Versicherung
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr... Versicherungsnehmer... ist verbotswidrig entgegen der Fahrtrichtung in eine Einbahnstraße eingefahren und dort mit dem aus einer untergeordneten Straße einbiegenden Fahrzeug meines Mandanten zusammengestoßen.
Diese Konstellation ist nicht mit jenen Fällen zu vergleichen, in denen ein Fortbestehen des Vorfahrtsrechts auch für den verbotswidrig die Straße Befahrenden bejaht wurde, weil die Fahrbahn nicht ausnahmslos für alle gesperrt war (z.B. nicht für Anlieger).
Ein Vorfahrtsrecht ist jedoch dort zu verneinen, wo der Fahrzeugverkehr schlechthin verboten ist und damit auch der Grund für die Regelung des Vorfahrtsrechts entfällt.
Da zudem meine Partei mit einem solch grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Verhalten nicht zu rechnen brauchte, ist der Unfall allein durch Ihr
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