I.
Die Klägerin begehrt u.a. Schadensersatz für die Reparatur eines Audi A2.
Die Klägerin kaufte den streitgegenständlichen PKW bei der Beklagten als Neufahrzeug ohne Zulassung. In der Internetanzeige war u.a. auf einen Transportschaden vorne rechts hingewiesen. Der im selbständigen Beweisverfahren beauftragte Sachverständige hat in seinem Gutachten ausgeführt, dass zur Instandsetzung der Schäden Teile verwendet wurden, die älter als das Fahrzeug sind. Ein Ersatz aller festgestellten Gebrauchtteile durch Neuteile sowie die Erneuerung des beschädigten Längsträgers würde 6.600 EUR brutto kosten.
Wegen der weiteren tatsächlichen Feststellungen wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils verwiesen.
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