I.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.290,83 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.10.2004 sowie 90,77 EUR vorgerichtliche Rechtsanwaltkosten zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 78 % und die Beklagte zu 22 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 87 % und die Beklagte zu 13 %.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die zulässige Berufung der Klägerin ist nur zum Teil begründet.
I.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|