(abgekürzt gemäß §§ 540 II, 313 a I S. 1 ZPO )
Die Berufung des Klägers, mit der er seinen erstinstanzlich abgewiesenen Schadensersatzanspruch aus dem Verkehrsunfall vom 15.7.2003 innerorts von F in vollem Umfang weiterverfolgt, hat - nur - insoweit Erfolg, als die Klageforderung auf der Basis einer Haftungsverteilung zu je 50 % am Zustandekommen des Unfalls teilweise zuzusprechen ist.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|