Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen die in dem Beschluss des Landgerichts Berlin - Strafvollstreckungskammer - vom 24. April 2015 enthaltene Anordnung, dass die Führungsaufsicht nicht entfällt, und die Beschwerde des Verurteilten gegen die in diesem Beschluss erteilten Weisungen werden verworfen.
Der Verurteilte hat die Kosten seiner Rechtsmittel zu tragen.
I.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|