OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 06.06.2024
3 M 69/24
Normen:
WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VG Magdeburg, vom 12.03.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 1 B 44/24

Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit nach fahrlässiger Gefährdung des Luftverkehrs

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.06.2024 - Aktenzeichen 3 M 69/24

DRsp Nr. 2024/8248

Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit nach fahrlässiger Gefährdung des Luftverkehrs

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg - 1. Kammer - vom 12. März 2024 wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.875,00 € festgesetzt.

Normenkette:

WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe

I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg - 1. Kammer - vom 12. März 2024, deren Prüfung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1 und 6 VwGO auf die dargelegten Gründe beschränkt ist, hat in der Sache keinen Erfolg. Die Einwendungen der Beschwerdeschrift rechtfertigen die begehrte Abänderung des angefochtenen Beschlusses nicht.