I.
Die Klägerin betreibt eine gewerbliche Autovermietung und nimmt den Beklagten auf Schadensersatz aus einem Mietvertrag über ein Kraftfahrzeug in Anspruch.
Unter dem 25.07.2004 schlossen die Klägerin und der Beklagte - dieser vertreten durch einen angestellten Fahrer, den Zeugen V - einen Mietvertrag über ein Fahrzeug (LKW) des Typs Mercedes-Benz (amtl. Kennzeichen XXXXX). Die Mietvertragsbedingungen der Klägerin (Stand 15.04.2003) wurden einbezogen und haben u.a. folgenden Inhalt:
"3. Berechtigte Fahrer
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