Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 26. September 2018 mit den zugrundeliegenden Feststellungen
aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Ludwigsburg
zurückverwiesen.
I.
Durch Bußgeldbescheid des Landratsamtes L. vom 20. Juni 2018 wurde gegen den Betroffenen eine Geldbuße von 100,00 € festgesetzt, weil er - tateinheitlich - als Führer eines Kraftfahrzeuges ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, in vorschriftswidriger Weise (Handy in der linken Hand gehalten) benutzt, den vorgeschriebenen Führerschein nicht mit sich geführt und mit einem Kraftfahrzeug einen Verkehrsbereich, obwohl dieser für ihn durch Zeichen 260 gesperrt war, benutzt hat.
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