LG Essen, vom 05.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 450/03
Voraussetzungen der Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung
OLG Hamm, Urteil vom 19.01.2005 - Aktenzeichen 20 U 186/04
DRsp Nr. 2005/13859
Voraussetzungen der Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung
»Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung kommt nicht in Betracht, wenn der Versicherer, als er die falsche Antwort erhielt, die Wahrheit aus zuverlässiger Quelle bereits kannte.«
Normenkette:
AKB § 7 ;
Vorinstanz: LG Essen, vom 05.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 450/03