Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Rottweil vom 10.03.2015 -
abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.204,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz jährlich hieraus seit 08.05.2014 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 571,44 € zu bezahlen.
2.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Berufungsstreitwert: 5.204,32 €
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