Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 10.06.2013 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Kläger sind die Rechtsnachfolger des am 22.03.2014 verstorbenen vormaligen Klägers ...[A] (im Folgenden Erblasser genannt). Gegenstand der Klage ist der Schmerzensgeldanspruch des Erblassers aus einem Verkehrsunfall vom 8.12.2011, bei dem er schwer verletzt worden ist.
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