VGH Bayern - Urteil vom 21.09.1995 (11 B 94.3186) - DRsp Nr. 1996/29496
VGH Bayern, Urteil vom 21.09.1995 - Aktenzeichen 11 B 94.3186
DRsp Nr. 1996/29496
Als Ablehnung einer Sonderparkberechtigung für Anwohner reicht es nicht aus, daß das betreffende Kraftfahrzeug nicht auf den Standort zugelassen ist, in dem der Sonderparkbereich besteht.