VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 03.08.1995 (5 S 356453/94) - DRsp Nr. 1996/29500
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.08.1995 - Aktenzeichen 5 S 356453/94
DRsp Nr. 1996/29500
Eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde an den Träger der Straßenbaulast, bestimmte Verkehrszeichen aufzustellen, ist vor Anbringung der Verkehrszeichen noch keine Regelung mit Rechtswirkung gegenüber Straßenanliegern. Dies gilt auch dann, wenn die Anlieger über die Anordnung informiert wurden.