1. Der am 11.12.1965 geborene Kläger (Kl.) ist Kraftfahrer und besitzt die Fahrerlaubnis für die Klassen A, B, C, M und T.
Strafbefehl vom 29.9.1987Mit Strafbefehl vom 29.9.1987 des KreisG Bad S. wurde der Kl. zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt und ihm der Führerschein für die Dauer eines Jahres entzogen. Grundlage hierfür war, daß der Kl. gegen den Willen des Berechtigten unter Einfluß von Alkohol (BAK 1,0 o/oo) im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug geführt hatte.
Strafurteil vom 23.2.1993 Aufforderung, ein MPU-Gutachten beizubringen Widerspruch
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