I.
Der Antragsteller begehrt mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, der Antragsgegnerin, der Inhaberin eines Kfz-Meisterbetriebes, u.a. zu untersagen, für die Erteilung amtlicher Prüfplaketten zu werben, ohne darauf hinzuweisen, dass diese Leistung durch eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation erbracht werde.
In der Ausgabe des Wochenspiegels vom 09. November 2005 warb die Antragsgegnerin mit einer Anzeige für Leistungen, die in ihrem Kfz-Meisterbetrieb erbracht werden.
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