1. Die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 02. Mai 2005 -
2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet gewesen ist, im Kalendermonat November 2005 einen Betrag in Höhe von brutto Euro 1.782, 16 (13. Gehalt) an die Klägerin zu zahlen.
Im Übrigen wird die (erweiterte) Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
4. Die Revision wird zugelassen
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