Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht gemäß den §§ 517 ff ZPO eingelegte Berufung des Klägers bleibt ohne Erfolg. Dem Kläger steht gegenüber der Beklagten kein Anspruch auf Ersatz der an seinem Fahrzeug entstandenen Schäden aus §§ 1 VVG,
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