Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen am Straßenrand
OLG Hamm, Urteil vom 26.01.1993 - Aktenzeichen 9 U 152/92
DRsp Nr. 1995/1621
Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen am Straßenrand
Zum Schutz vor Gefahren durch Straßenbäume muß der Straßenverkehrssicherungspflichtige die Bäume auf etwaige Krankheiten überprüfen; über regelmäßige Sichtkontrollen hinausgehende eingehende Untersuchungen und Maßnahmen sind nur bei besonderen Verdachtsmomenten erforderlich.