I.
Mit Bußgeldbescheid vom 7. Juni 2005 der Stadt Hagen ist gegen den Betroffenen wegen Verstoßes gegen §§ 4 Abs. 1, 1 Abs. 2, 49 StVO; § 24 StVG eine Geldbuße in Höhe von 30,- EUR festgesetzt worden. Ihm wird zur Last gelegt, am 1. Februar 2005 in Hagen auf dem Graf-von-Galen-Ring seinen Pkw ohne zwingenden Grund stark abgebremst zu haben, so dass der Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs auffuhr. An beiden Fahrzeugen entstand erheblicher Sachschaden. Einige der Pkw-Insassen erlitten Verletzungen.
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