VGH Bayern - Beschluss vom 13.06.2024
11 ZB 24.50
Normen:
FeV § 11 Abs. 7; FeV Nr. 8.3 der Anl. 4;
Vorinstanzen:
VG Würzburg, vom 08.11.2023 - Vorinstanzaktenzeichen W 6 K 23.306

Verfahren gegen die Entziehung der Fahrerlaubni wegen Alkoholabhängigkeit ohne Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens

VGH Bayern, Beschluss vom 13.06.2024 - Aktenzeichen 11 ZB 24.50

DRsp Nr. 2024/8699

Verfahren gegen die Entziehung der Fahrerlaubni wegen Alkoholabhängigkeit ohne Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens

Tenor

I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgelegt.

Normenkette:

FeV § 11 Abs. 7; FeV Nr. 8.3 der Anl. 4;

Gründe

I.

Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis durch den Beklagten wegen Alkoholabhängigkeit ohne Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens.