OLG Bamberg, Beschluss vom 22.03.2006 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 319/06
DRsp Nr. 2007/11338
Verfahren bei Verhinderung des Verteidigers
»Der Grundsatz des fairen Verfahrens erfordert es auch im Bußgeldverfahren, dass bei kurzfristiger Ladung zu einem Hauptverhandlungstermin geltend gemachten Verhinderungsgründen des Verteidigers zumindest durch Sachaufklärung im Freibeweis nachzugehen ist.«