I. Das zulässige Rechtsmittel hat keine Aussicht auf Erfolg. Das Landgericht hat die beklagte Leasinggesellschaft zu Recht zur Zahlung verurteilt (19.459,75 EUR nebst gesetzlicher Zinsen). Das Berufungsvorbringen rechtfertigt keine abweichende Entscheidung.
1. Die Ansicht der Beklagten, der Kläger habe für die Zeit nach Ablauf des Leasingvertrags kein auf den geleasten Pkw gerichtetes Erwerbsrecht erlangt, ist von Rechtsirrtum beeinflusst. Die mit "Bestellung" überschriebene Urkunde enthält keineswegs nur das (verbindliche) Angebot des Klägers, das darin bezeichnete Kraftfahrzeug zu erwerben. Es enthält zusätzlich (für den Fall des Zustandekommens eines Leasingvertrags zwischen den Parteien) die verbindliche Vereinbarung eines Erwerbsrechts am Leasinggut nach Vertragsablauf zum Preis von 10.000 EUR (incl. 16% MWSt).
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|