OLG Karlsruhe - Urteil vom 16.05.2024
12 U 175/23
Normen:
VVG § 178;
Vorinstanzen:
LG Baden-Baden, vom 11.09.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 6/23

Vereinbarter Versicherungsausschluss für Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen in der privaten Unfallversicherung; Unmöglichkeit der rationalen Steuerung von Handlungen infolge Geistesstörung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.05.2024 - Aktenzeichen 12 U 175/23

DRsp Nr. 2024/7174

Vereinbarter Versicherungsausschluss für Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen in der privaten Unfallversicherung; Unmöglichkeit der rationalen Steuerung von Handlungen infolge Geistesstörung

Ein vereinbarter Versicherungsausschluss für Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen bezieht auch Fälle ein, in denen die versicherte Person zwar nicht in ihrer Aufnahme- oder Reaktionsfähigkeit gestört ist, aber infolge Geistesstörung nicht in der Lage ist, ihre Handlungen rational zu steuern.

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 11.09.2023, Az. 1 O 6/23, wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Dieses Urteil und das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

4. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VVG § 178;

Gründe

I.

Die Klägerin macht Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung geltend.

1. 2. 3.