Autor: Hans-Helmut Schaefer |
Eine unübersichtliche Fahrbahn ist ein Unterfall der unklaren Verkehrslage. Diese liegt dann vor, wenn der Überholende nach der konkreten Verkehrssituation (Straßenverhältnisse, nicht klar erkennbares Fahrverhalten anderer) nicht mit einem ungefährlichen Durchführen seines Überholvorgangs rechnen darf, weil entweder das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer ungewiss und objektive Zweifel nahe liegen, dass der eigene Überholvorgang gefahrlos beendet werden kann (beispielhaft OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.03.2015 - 4 U 187/13, MDR 2015,
Die unklare Verkehrslage kann resultieren aus
unübersichtlicher Örtlichkeit, |
schlechten Beleuchtungsverhältnissen, |
sichtbehindernder Straßenverkehrsführung, |
Witterungsverhältnissen, |
Beleuchtungsverhältnissen, |
Blendung, |
unsicherer Fahrweise anderer, |
rechtsfahrende Kolonne bildet Lücke (Möglichkeit des Kreuzens von Querverkehr). |
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