Unterbrechung der Verjährung durch Versendung eines Anhörungsbogens
BGH, Beschluß vom 22.05.2006 - Aktenzeichen 5 StR 578/05
DRsp Nr. 2006/19083
Unterbrechung der Verjährung durch Versendung eines Anhörungsbogens
»Für eine verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1OWiG reicht es aus, dass der Sachbearbeiter der Verwaltungsbehörde die Erstellung und Versendung eines Anhörungsbogens durch individuellen elektronischen Befehl veranlasst, wenn sich Zeitpunkt und Bearbeiter dieses Vorgangs sicher feststellen lassen.«
Die Vorlegungssache betrifft die Frage, wie eine verjährungsunterbrechende Anordnung im Sinne von § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1OWiG aktenmäßig dokumentiert sein muss.
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