I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist seit 1990 Halter eines Volkswagen (VW) Kleinbusses -Baureihe 253-. Das Fahrzeug wird von einem Otto-Motor angetrieben, der Hubraum beträgt 2 095 ccm, das zulässige Gesamtgewicht 2 195 kg und die Höchst 141 km/h. Es ist rundum verglast. In den Fahrzeugpapieren war es zunächst als "PKW KOMBI GESCHLOSSEN" mit acht Sitzplätzen bezeichnet. Nachträglich wurde eingetragen, dass die hinteren Sitzbänke entfernt und die Befestigungspunkte verschweißt sind; als Anzahl der Sitzplätze ist drei angegeben, die Nutzlast ist von 432 kg auf 785 kg, das Leergewicht von 1 395 kg auf 1 410 kg erhöht und die Aufbauart nunmehr als "LKW GESCHL. KASTEN" bezeichnet.
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