OLG Nürnberg - Urteil vom 03.06.2024
3 U 746/24
Normen:
StVO § 9 Abs. 4 S. 1; BGB § 249;
Vorinstanzen:
LG Regensburg, vom 14.03.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 73 O 1463/23

Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen der Beschädigung seines PKW beim Linksabbiegen

OLG Nürnberg, Urteil vom 03.06.2024 - Aktenzeichen 3 U 746/24

DRsp Nr. 2024/8901

Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen der Beschädigung seines PKW beim Linksabbiegen

Die Wartepflicht nach § 9 Abs. 4 S. 1 StVO setzt ein, sobald der Linksabbieger erkennen kann, dass das sich aus der Gegenrichtung nähernde Fahrzeug nach rechts abbiegen will und es daher zu einer Überschneidung der Fahrwege im Einmündungsbereich oder auf der nachfolgenden Straße kommen wird. Sie entfällt nicht dadurch, dass er seinen Abbiegevorgang fortsetzt und so eine Situation herstellt, bei der er zum Benutzer der vorfahrtsberechtigten Straße wird.

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 14. März 2024, Az. 73 O 1463/23, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

Normenkette:

StVO § 9 Abs. 4 S. 1; BGB § 249;

[Gründe]

I.

Die Parteien streiten darum, ob und in welchem Umfang die Beklagten dem Kläger zum Ersatz wegen der Beschädigung seines PKW verpflichtet sind.