I.
Das Amtsgericht Siegen hat den Angeklagten durch Urteil vom 4. April 2006 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr und wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
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