OLG Hamm, Urteil vom 01.02.1994 - Aktenzeichen 19 U 105/93
DRsp Nr. 1995/9272
Tausch zweier Gebrauchtwagen
In Fällen direkten Tausches zweier Gebrauchtwagen ist für die Annahme eines stillschweigenden Gewährleistungsausschlusses, wie er beim Neukauf für das in Zahlung gegebene Altfahrzeug üblich ist, kein Raum.