Das Amtsgericht Kaiserslautern hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des berauschenden Mittels Amphetamin zu einer Geldbuße von 500 EUR verurteilt. Im Bußgeldbescheid waren eine Geldbuße von 250 EUR und ein Fahrverbot von einem Monat vorgesehen. Mit seiner Rechtsbeschwerde rügt der Betroffene die Verletzung sachlichen Rechts.
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