BESCHLUSS
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 7.500,-- EUR festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um die sofortige Vollziehung des Entzugs der Fahrerlaubnis.
1. Der Antragsteller war seit 1983 im Besitz einer Fahrerlaubnis, die zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse A und CE berechtigt.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|