Beschluss
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 3.750,00 EUR festgesetzt.
I.
Dem am ... geborenen Antragsteller wurde im Jahre 1999 die Fahrerlaubnis der Klassen BE und C1E erteilt.
Am 20. Juni 2004 wurde der Antragsteller als Fahrer eines Kraftfahrzeuges durch die Polizei kontrolliert, wobei den Beamten stark geweitete Pupillen auffielen. Nach einem positiv verlaufenen THC-Vortest wurde eine Blutprobe angeordnet, deren Untersuchung gemäß dem Laborbericht des Bayerischen Landeskriminalamtes vom 4. Oktober 2004 einen Gehalt von 2,1 ng/ml THC und 64 ng/ml THC-Carbonsäure ergab.
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