BESCHLUSS
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
I.
Dem Antragsteller wurde am 11. November 2004 die Fahrerlaubnis der Klasse B erteilt.
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