BESCHLUSS
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
I.
Dem Antragsteller wurde am 5. Februar 2004 die Fahrerlaubnis der Klasse B erteilt.
Am 17. Mai 2005 wurde er als Fahrer eines Kraftfahrzeuges einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei zeigte er drogenspezifische Auffälligkeiten, so dass von der Polizei die Abnahme einer Blutprobe veranlasst wurde. Deren Untersuchung ergab gemäß dem Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität ... vom 9. Juni 2005 eine Konzentration von 67 ng/ml Benzoylecgonin. In diesem Gutachten ist ferner ausgeführt, dass in der Gesamtsicht der erhobene Befund somit einen Konsum von Kokain belege.
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